Rechtsprechung
   VG Augsburg, 22.09.2014 - Au 5 S 14.30483   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,26872
VG Augsburg, 22.09.2014 - Au 5 S 14.30483 (https://dejure.org/2014,26872)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22.09.2014 - Au 5 S 14.30483 (https://dejure.org/2014,26872)
VG Augsburg, Entscheidung vom 22. September 2014 - Au 5 S 14.30483 (https://dejure.org/2014,26872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,26872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz; rechtskräftig abgeschlossenes Asylverfahren; Abschiebungsanordnung nach Spanien; Duldung; Zuständigkeit der Ausländerbehörde nach Abschluss des Asylverfahrens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 28.07.2014 - 20 ZB 14.50012

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Keine Zulassungsgründe dargelegt; Auslaufendes

    Auszug aus VG Augsburg, 22.09.2014 - Au 5 S 14.30483
    Der gegen dieses Urteil gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 20 ZB 14.50012) abgelehnt.

    Dies ist Folge dessen, dass das Asylverfahren der Kläger mit der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2014 gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. Mai 2014 (Az. 20 ZB 14.50012) seinen Abschluss gefunden hat.

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

    Auszug aus VG Augsburg, 22.09.2014 - Au 5 S 14.30483
    Denn insoweit ist zu berücksichtigen, dass ein auf die Erteilung einer vorläufigen Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG gerichteter Eilantrag in einem Fall, in dem sämtliche Rechtsbehelfe gegen die Abschiebungsanordnung auf der Grundlage von § 34a Abs. 1 AsylVfG bereits rechtskräftig abgeschlossen sind, gegen den Rechtsträger der jeweils zuständigen Ausländerbehörde und nicht gegen die Antragsgegnerin zu richten ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427).
  • VG Düsseldorf, 17.02.2015 - 22 L 378/15

    Einstweilige Anordnung; Abschiebungsschutz; Unterlassen der Abschiebung;

    Wegen der Regelungswirkung einer bestandskräftigen/rechtskräftigen Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG dürfte es an einer eigenen Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde auch in den Fällen fehlen, in denen - wie hier - ein Rechtsbehelf gegen die Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 AsylVfG in der Hauptsache nicht eingelegt wurde oder bereits rechtskräftig abgeschlossen ist, a.A. BayVGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 10 CE 14.427 -, Rdn. 10; VG Augsburg, Beschluss vom 20. September 2014 - Au 5 S 14.30483 -, Rdn. 26, juris.
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 5 E 15.00345

    Passivlegitimation bei Abschiebungsanordnung; Entscheidungskompetenz der

    Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn die Abschiebungsanordnung bereits, wie hier, durch Ablauf der Rechtsmittelfrist bestandskräftig geworden ist oder nach Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens rechtskräftig geworden ist (VG Düsseldorf, B. v. 17.02.2015 - 22 L 378/15.A - juris Rn. 11; a. A. VG Augsburg, B. v. 22.09.2014 - Au 5 S 14.30483, Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht